Tarife
Wir finanzieren uns aus den Beiträgen des Bundesamts für Justiz sowie aus weiteren Subventionen und Zuschüssen aus den Wohnortsgemeinden und Herkunftskantonen der jeweiligen Jugendlichen. An den fixen Pauschalbeträgen beteiligen sich die Erziehungsberechtigten mit einem durch den Wohnort festzulegenden Betrag. Die Tagespauschalen werden anhand der Tarifordnung der Kinder- und Jugendheime im Kanton Graubünden festgelegt. Die Kostenübernahme erfolgt gemäss den Richtlinien der IVSE (Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen).
Fixkosten
Interne Schule | Interne Tagesstruktur BiT | Wohna 1 & 2 | Wohna 3 & 4 |
175.00 | 193.00 | 240.00 | 190.00 |
Variabele Kosten (monatlich)
Taschengeld / Arbeitsgeld | Kleidergeld | Hygiene, Reisekosten, Nachrichtenübermittlung | Besonderes (z. B. Zahnarzt) |
Max. 100.00 | Max. 80.00 | Ca. 50.00 | Nach Absprache |
Der Wohnort resp. der Herkunftskanton macht keinen Taxunterschied.