Schule, Wohnen und Lehrbegleitung für Jugendliche

Aufnahme

Einweisungen erfolgen gewöhnlich durch Schulbehörden, Jugendanwaltschaften, Berufsbeistandschaften und Kinder- Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

Aufnahmeverfahren

  • Anfrage per Telefon oder E-Mail
  • Anmeldeformular ausfüllen durch Anfragende und vorhandene Unterlagen zustellen
  • Erstgespräch zur Bedürfnis – und Angebotsabklärung
  • Entscheidungsphase
  • Bei positivem Entscheid aller, Zweitgespräch mit Abklärungen des Auftrages (u. a. Kostengutsprache, Administratives, Zielfestlegungen, Dauer des Auftrags, Klärung der Zusammenarbeit)

Unser Angebot richtet sich an männliche Jugendliche ab 12 Jahren.

Aufnahmebedingungen

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, bevor es zu einer Platzierung kommt:

  • Gesetzliche Grundlage (z.B. ZGB Art. 308 oder StGB Art. 83) bei stationären Settings
  • Bedürfnisse und Angebote decken sich weitgehend und lassen eine optimale Förderung zu
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten und des Kindes / Jugendlichen
  • Vorliegende schriftliche Kostengutsprache
  • Unterzeichnung des (Aufenthalts-)Vertrags